Christian Stürmer
Ordentliches Mitglied im Stiftungsrat der Contergan Stiftung für behinderte Menschen
73760 Ostfildern
Weiherhagstr. 6
Telefon: 01727935325
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13.11.2019
Liebe Mitgeschädigte!
Nachfolgend berichte ich Euch kurz – aus dem Gedächtnis – damit insbesondere ohne Anspruch auf Vollständigkeit - von der Stiftungsratssitzung vom 27. und 28.11.2019 in Berlin:
Anwesend waren neben vielen Contis im Auditorium Herr Linzbach (Vorsitzender), Frau Dr. Kürschner, die Ministerialvertreter aus dem Ministerium für Gesundheit und Soziales und dem Finanzministerium. Weiter war der Vorstand (Herr Hackler und Margit Hudelmaier) zugegen.
Als letzte Sitzung in der laufenden Legislaturperiode wurden die Betroffenen durch Andreas Meyer und mich vertreten.
Ab dem 01.12.2019 werden die Betroffenen dann von Bettina Ehrt und mir vertreten.
In Kürze zum Sitzungsverlauf:
Am 27.11. wurde von 11h bis 17h, am 28.11 von 10.30h bis 13h getagt und nicht annäherungsweise die Tagesordnung abgearbeitet. Selbst der versprochene Bericht des Vorstandes blieb aus, abgesehen, dass auch das Auditorium, entgegen der Versprechungen und entgegen der Tagesordnung nicht zu Wort kam.
Aber das Besondere: Dass ganzen Gruppen gerade die Leistungen gestrichen werden sollen (u.a. in Brasilien), wurde mit keinem Wort berichtet..... Offizell weiß der Stiftungsrat bis heute nichts.....
Nachfolgend nun zum Geschehen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten:
TOP 1:Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
TOP 2:Haushaltsplan 2020
Hierbei habe ich wieder insbesondere die hohen Ansätze für „Rechtsverfolgungs“-Kosten kritisiert. Dies wendet sich ja alles gegen die Conterganopfer, wenn gegen diese mit Anwälten unter Stundensätzen von über 350 Euro losgegangen wird. Auf meinen Wunsch hin wurde mir hierzu eine Aufstellung versprochen. Für das Internetportal sind 300.000 Euro jährlich eingeplant. Auch dazu habe ich eine Aufstellung gefordert, die mir zugesagt wurde. Hinsichtlich des Internetportals habe ich den Kostenansatz als „exorbitant“ bezeichnet und den Verdacht geäußert, dass Anwälte, die im Begleitgremium sitzen ordentlich zulangen. Wohlgemerkt: Aufstellung wurde versprochen.
Unter diesen Hintergründen wurde der Haushalt verabschiedet.
TOP 3:Vergabeplan 2020/2021
Auch der wurde verabschiedet und bildet die Grundlage für die Auszahlungen an die Geschädigten in den entsprechenden Jahren.
TOP 4:Finanzierung Gefäßstudie
Hierbei wurde die Erhöhung des Kostenansatzes – ich glaube, es waren 2 oder 2,4 Mio Euro – beschlossen.
TOP 5: Zustimmung des Stiftungsrates zu Vorstandsmitgliedern
Der Kandidat für den 3. Vorstandsposten hat kurzfristig einen Rückzieher gemacht, also seine Kandidatur zurückgezogen. Damit standen nur Herr Hackler und Margit Hudelmaier zur Wahl. Die ministerielle Mehrheit war ohnehin für die beiden. Margit Hudelmaier und Herr Hackler verließen den Saal. Da Fragen bestanden, kamen sie in den Saal zurück. Es wurde von Andreas gefragt, wie es um das Engagement von Herrn Hackler in Sachen Grünenthalstiftung stünde. Die Sache um Brasilien irritiert mich zwar einwenig. Ich vermute aber, auch wenn das BMFSFJ das bestreitet, dass die dort die brasilianische Sache angezettelt haben. Ich habe jedenfalls erstmal einen positiven Eindruck von Herrn Hackler. So haben bereits 2 Gespräche mit den Betroffenenverbänden stattgefunden. Ich hatte und habe das Gefühl, dass er eigentlich auf unserer Seite ist. Andreas und ich haben ihn mitgewählt, wobei ich noch eine Protokollerklärung in die Richtung abgegeben habe, dass dies als Vertrauensvorschuss zu verstehen sei. Währenddessen Andrea auch Margit mitwählte, habe ich mich enthalten, da ich mit der Arbeit des alten Vorstandes nicht einverstanden war und bin. Ich habe mich nur enthalten, also nicht gegen sie gestimmt, weil auch ihr die Möglichkeit geben möchte unter dem Einfluss des neuen Vorsitzenden ihre Arbeitsweise zu überdenken und zu verändern.
Der Stiftungsratsvorsitzende erklärte, dass nach jemanden gesucht werde, der den 3. Vorstandsposten übernimmt. Auf meine Nachfrage erklärte er, dass man Vorschläge machen könne.
TOP 6: Zustimmung des Stiftungsrates zur neuen Verwaltungsvereinbarung
Hierbei wurde von Herrn Hackler erreicht, dass die Personalentscheidungen nicht nur vom BafZa erfolgen, sondern dies stets im Einvernehmen mit dem Vorstand passiert. Das sehe ich sehr positiv. Es war ja unerträglich, dass eine dritte Stelle, die mit den Betroffenen selbst nichts unmittelbar zu tun hat, so wichtige Entscheidungen alleine fällen kann.
Ich habe gefragt, ob in der Stiftung wirklich 20 Personen arbeiten müssen, ob es nicht besser sei, zu verschlanken und dabei gerade das Personal des Beratungsbereichs besser zu bezahlen. Den Personalschlüssel hielt man für angemessen und schaut sich die Bezahlung des Beratungsbereichs nochmal an.
Die Verwaltungsvereinbarung wurde mit Maßgaben verabschiedet.
TOP 7:Beratung und Verabschiedung von Leitlinien für den Stiftungsrat zum Datenschutz
Hier kam der hochdotierte Herr Dr. Hennig von der Kanzlei GSK Stockmann ins Spiel, der zu diesem Tagesordnungspunkt auftrat.
Dieser hatte seinerzeit vom Vorstand (unter Frau Rupprecht) den Auftrag bekommen, eine Datenschutzrichtlinie zu erarbeiten. Ich habe erklärt, dass das komplett überflüssig sei, denn auch wir sind dem Gesetz unterworfen, womit auch für uns die Datenschutzrichtlinie und das Bundesdatenschutzgesetz gelte. Ich monierte, dass bereits in der letzten Stiftungsratssitzung die Informationsrechte der Betroffenenvertreter dermaßen beschnitten wurden, dass es nunmehr im Ermessen des Vorstandes liegt, ob uns eine gewünschte Information erteilt wird oder auch nicht. Nun, so mein Vortrag, soll unter dem Deckmäntelchen einer (8 Seiten starken, hochverklausulierten) „Datenschutzrichtlinie“, unsere Rechte noch weiter beschnitten werden. Dies werde von mir nicht akzeptiert, da das Gesetz den Bestand von Betroffenenvertreterarbeit vorschriebe und dies dann nicht durch untergeordnete „Richtlinie“ beschränkbar sei. Ich wollte meine schriftliche Stellungnahme vom 13.11.2019 verlesen, da diese nicht den Beratungsunterlagen beigefügt war. Hierbei unterbrach mich Herr Linzbach – dieses Schreiben (in Anlage) hätten alle bekommen. So trug ich – unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 13.11.2019 - das Wesentliche vor, nämlich, dass
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Betroffenenvertretern im Wesentlichen verboten werden soll, über Betroffene Daten zu „verarbeiten“[1]. Wer aber denkt, dass der Richtlinienentwurf unter dem Begriff „Betroffene“ nur Conterganopfer meint, irrt. Ausdrücklich wird im Richtlinienentwurf normiert, dass damit „alle natürlichen Personen“ zu verstehen seien. Ich habe erläutert, dass ich Betroffenenvertreterarbeit so verstehe, dass ich als gewählte Vertrauensperson Ansprechpartner für die Betroffenen bin, zu helfen versuche, die Essenz dieser Gespräche in die Stiftungsratsarbeit einfließen lasse. Solche Vorschriften, wie mit der Datenschutzrichtlinie, würden meine Betroffenenvertreterarbeit quasi unmöglich machen, zumindest aber in unerträglicher Weise beeinträchtigen.
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Berichterstattungen über die Stiftungsratssitzungen damit massivst betroffen wären;
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keine personenbezogene Daten an Stiftungsratsmitglieder übermittelt werden sollen. Damit wird die Kontrollfunktion des Stiftungsrates beeinträchtigt. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Stiftung 2 Organe hat: den Stiftungsvorstand und den Stiftungsrat und es nicht einsichtig und nicht nachvollziehbar sein, wenn eine einseitige Privilegierung des Stiftungsvorstandes erfolge.
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es zu Konflikten käme, da die meisten Betroffenenvertreter auch Verbandsvertreter seien;
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es nicht hinnehmbar sei, dass der Stiftungsratsvorsitzende den Betroffenenvertretern Schulungen aufoktroyieren könne;
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es nicht hinnehmbar sei, dass die Betroffenenvertreter ihre Assistenten, Helfer und Mitarbeiter dem Stiftungsratsvorsitzenden melden müssten und das diese Personen dann Erklärungen unterschreiben müssten. Ich trug vor, dass dies nicht nur an und für sich, sondern auch deshalb inakzeptabel sei, weil, wenn sich dieser helfende/assistierende Personenkreis weigere, es schon zu massiven Problemen komme.
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